Die Strafanzeige des CCR war nicht erfolgreich. Wie zu erwarten war, wird gegen Donald Rumsfeld nicht ermittelt. Generalbundesanwalt Nehm wird auf Spiegel Online mit den Worten zitiert: Deutsche Ermittler könnten die Strafverfolgung erst dann aufnehmen, wenn US-Behörden nicht handelten. Dafür gebe es aber keine Hinweise. “Es liegen zudem keine Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Deutscher als Täter an den angezeigten Tathandlungen beteiligt war”.
Eine politische Entscheidung im Rahmen des Ermessensspielraumes der Staatsanwaltschaft, denn es ist nicht entscheidend, dass Deutsche als Opfer oder Täter an den Verbrechen beteiligt sind. Von der Verfolgung kann aber abgesehen werden. Und die US-Behörden handeln ja auch irgendwie.