In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf für ein Telemediengesetz (TMG) befürwortet die Bundesregierung die Forderung der Länder, dass Anbieter von Tele- und Mediendiensten auch für Präventionszwecke Bestands- und Nutzungsdaten herausrücken sollen. Der Bundesrat hatte sich dafür eingesetzt, dass die Provider Auskunft über Informationen wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen auch für die “vorbeugende Bekämpfung von Straftaten” zu geben haben. “Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu”, heißt es lapidar in der Erwiderung aus Berlin zu diesem Plädoyer für einen neuen Einschnitt in die Bürgerrechte.
Heise Online: Bundesregierung will Kundendaten für vorbeugende Straftatenbekämpfung, via ix. Den Eindruck von Nico Lumma teile ich im Ürigen: “Das Schlimme ist vor allem: es interessiert keine Sau, was gerade passiert.”