Kann das Gericht unter diesen Umständen wirklich noch Nein zur Wahl oder zum Termin sagen? Es kann. Karlsruhe muss sogar den rasenden Zug stoppen, wenn es die Entscheidungen des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers und des Bundestags für verfassungswidrig hält. Niemand sollte diese Option in das Reich der Theorie verweisen. Zur Erinnerung: Es ist noch gar nicht so lange her, dass sich derselbe achtköpfige Senat den heftigen Wünschen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung verweigert hat; er stellte im März 2003 das NPD-Parteiverbotsverfahren ein.
Lassen sich die aktuellen Umfrageergebnisse in einem 50-tägigen Wahlkampf noch auf den Kopf stellen? Ich muss ehrlich sagen, dass ich daran stark zweifle. Umso spannender wird die Entscheidung des Verfassungsgerichts: Karlsruher Vollbremsung?