“Wenn der Bundestagspräsident als Chef der Bundestagsverwaltung erklärt, er werde das Abgeordnetengesetz erst einmal nicht vollziehen, stellt das die Ankündigung eines offenen Gesetzesbruchs dar.”
Das sagt der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim, protokolliert von LobbyControl. Dort gibt es auch kurzgefasstes zum Hintergrund.